wir dürfen unsere ärztlichen Leistungen
außerhalb von Kiel leider nicht direkt über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.
Damit gesetzlich Versicherte genau so wie privat Versicherte behandelt werden können, bestehen folgende Möglichkeiten:
einfach aber teurer: Sie kommen als Selbstzahler in unsere Sprechstunde. Medikamentöse Behandlungen oder weiterführende Diagnostik können - ggfs. nach einem kurzen organisatorischen Zweittermin per Videosprechstunde - wie gewohnt zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.
etwas komplizierter aber günstiger: Sie vereinbaren mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Versicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Die Prozedur variiert von Versicherung zu Versicherung, eine einfache Internetsuchehilft oftmals weiter. Sie können auch wieder zum alten Zustand, dem sog. Sachleistungsprinzip wechseln.
kurz (Reihenfolge beachten):
Sie vereinbaren mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip,
Ihre Behandlung erfolgt bei allen Ärztinnen und Ärzten so, als wären Sie privat versichert,
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer gesetzlichen Versicherung einreichen.
Diese erstattet Ihnen die Summe, die die gesetzliche Versicherung die Behandlung gekostet hätte abzüglich eines Verwaltungskostenabschlages.
Sie überweisen die gesamte Summe für ihre Behandlung (Erstattung + Eigenanteil) an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.
(Anmerkung: viele Privatversicherte haben einen hohen jährlichen Selbstbehalt. Je nach Höhe und Anzahl der Rechnungen haben Sie so ggfs. schon so den Status eines regulären Privatpatienten erreicht)
Rundum versichert aber Weitblick erforderlich: Zusätzlich zur Versicherung nach dem Kostenerstattunggsprinzip können Sie eine private Zusatzversicherung abschließen, die die nicht seitens der gesetzlichen Versicherung erstatteten Kosten deckt. Hier ist Vorsicht geboten, da der Leistungsumfang von Versicherung zu Versicherung und Tarif zu Tarif variiert.
Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, sollten Sie den Terminbuchungsprozess jetzt abbrechen, da üblicherweise laufende Behandlungen nicht oder nicht vollständig erstattet werden.
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